1. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den Preisen und Geschäftsbedingungen, wie Sie in unserem „WebShop" am Tage des Versandes oder der Abholung der Ware enthalten sind. Preisangaben werden durch unsere Computer weitestgehend automatisch errechnet. Preisangaben unter 10,00€ pro Reifen oder Felge sind nicht gültig. In diesem Fall handelt es sich um Fehlkalkulationen unserer EDV.
Unsere Angebote sind freibleibend Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Frachtkosten werden bei Lieferung eines einzelnen Reifens (oder Felge) berechnet.
Ab 2 Reifen/Felgen Lieferumfang ist diese frachtfrei.
Einzelstücke lagernd 3,- €.
Einzelstücke die bestellt werden müssen je nach Lieferant.
3. Alle Preisangaben sind auf Großhandelsniveau rein netto zu verstehen.(ohne gesetzliche Umsatzsteuer) Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen; insbesondere Fälle von höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, unsere Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferpflicht einzustellen. Schadensersatzansprüche aus Lieferungsverzögerung oder Lieferungseinstellung sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Dem Besteller verbleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht.
4. Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Waren zurücknehmen, wird der am Tage der Rücknahme für den Käufer gültige Nettoeinstandspreis abzüglich eines Wertes bis zu 20% des Nettoeinstandspreises. Dies gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes. Dafür gelten die besonderen Regelungen im Anschnitt "7" Eigentumsvorbehalt.
5. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Besteller aus der jeweiligen Geschäftsbedingung haben, bezahlt und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Barzahlungen, Scheckzahlungen und Banküberweisungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Eigenakzeptes des Bestellers erfolgen, gelten erst dann als erfüllt, wenn der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt auf die von uns gelieferte Ware.
6. Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Besteller hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
7. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
8. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Besteller untersagt.
9. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen. Für den Fall sind wir auch berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Um festzustellen, wo sich die Vorbehaltsware befindet, dürfen wir selbst und unsere Bevollmächtigten Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Bestellers nehmen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der Besteller.
10. Zahlungsbedingungen. Unsere Rechnungen sind Porto- und Spesenfrei zu mit Bankeinzug an dem auf der Rechnung aufgeführtem Datum oder in bar bei Abholung zu bezahlen. Wir gewähren keine Skonti oder vergleichbare Nachlässe.
11. Gewährleistung und Haftung. Wir leisten für die von uns als Prima-Ware (1A) gelieferten Waren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:
Bei Reifen 2 Jahre ab Rechnungsdatum.
Bei Felgen 6 Monate ab Rechnungsdatum.
An Stelle eines mit nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Felge wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Abnehmer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Auf diesen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer gewähren wir einen von uns nach billigem Ermessen festzustellenden prozentualen Nachlass, bei dem der Abnutzungsgrad des
Reklamierten Reifens (anhand der vorhandenen Restprofiltiefe) oder Felge berücksichtigt wird. Es steht uns jedoch wahlweise das Recht zu, diesen Nachlass in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung zu vergüten. Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, erfolgt nach unserer Wahl Instandsetzung unter je nach Lage des Falles vollständiger oder anteiliger Übernahme der dafür erwachsenen Kosten. Gewährleistungsansprüche sind insbesondere dann ausgeschlossen, wenn
a) die Reifen oder Felgen von anderen als uns repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
b) bei Weißwandreifen Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der Weißwand auftreten sollten;
c) die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden ist.
d) bei Reifen der notwendige, bzw. der vom jeweiligen Hersteller in der neuesten Fassung des technischen Ratgebers jeweils vorgeschriebene Luftdruck bzw. Pflegemaßnahmen nicht eingehalten war.
c) der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise
durch Überschreitung der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung und der dafür jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit;
d) der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
e) der Reifen auf einer Ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war.
f) der Reifen durch äußerer Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist.
g) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die ganz auf unsachgemäße Behandlung oder auf einen Unfall zurückzuführen sind.
12. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der an unsere Kunden vergebene Zugang mit Name und Kennwort zu unserem Webshop nicht an Fremde, nicht Betriebszugehörigen oder für private Zwecke weitergegeben werden darf.
13. Gerichtsstand ist für alle Fälle Vaihingen/Enz.