Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reifenhus D&F GmbH
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen geltend für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
allgemeine Geschäftsbedingungen werden, Kenntnis, nicht selbst bei
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen (2) gelten ausschließlich für Unternehmer, also für
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere
bei Preisen, Abbildungen und Prospekten. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
Mit (2) der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Unternehmer verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung
gegenüber uns oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende
Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den
Unternehmer erklärt werden.
Der (3) Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht von uns zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts
mit unserem Zulieferer. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits
erbracht, unverzüglich zurückerstattet.
Bei (4) Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist
von mindestens 14 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist eine
weitere Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen. Ist auch diese Nachfrist
fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht, es sei denn, die
Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem
unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 3 Annahmeverzug
(1) Gerät der Unternehmer mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer
Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer
Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom
Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
(1) Die von uns auszuführende Gewährleistung bezieht sich alleinig auf den
Kaufgegenstand. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt 24 Monate ab
Warenlieferung. Eine darüber hinausreichende Gewährleistungsgarantie wird von
uns nicht gewährt. Abweichende Herstellergarantien sind davon unberührt.
(2) Für Mängel an der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der zu bemängelnden
Ware geleistet. Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und
die Ware ist mit einer Anerkenntniserklärung der Spedition, Post, Bahn oder
eines sonstigen Paketdienstes sowie einer Abtretungserklärung des
Unternehmers an uns einzusenden. Hiernach kann eine Ersatzlieferung durch
uns erfolgen, soweit die Voraussetzungen einer Inanspruchstellung des
Transportunternehmens gegeben sind und der Unternehmer alle hierfür
erforderlichen Unterlagen (Reklamations-/Beanstandungsformulare) und
Informationen ordnungsgemäß überreicht hat.
Bei (3) fehlerhafter Ware, die zum Reklamationszeitpunkt schon in Nutzung waren,
hat der Unternehmer einen Wertersatz zu erbringen, der sich nach dem
Abnutzungsgrad der reklamierten Ware (z.B.: Restprofiltiefe der Reifen) richtet.
Sofern wir die Reklamation durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigen
können, erfolgt nach unserer Wahl - abhängig vom Abnutzungsgrad der
reklamierten Ware – vollständige oder anteilige Übernahme der dafür
entstandenen Kosten. Kann keine Nachlieferung oder Nachbesserung erfolgen,
so ist der Unternehmer vom Rücktritt des Vertrags berechtigt.
(4) Gewährleistungsansprüche sind nichtig, wenn…
…die Ware von anderen als uns bearbeitet oder repariert wurden.
…die Herstellernummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder
manipuliert worden ist.
…der jeweils vom Reifen, laut aktuellem technischen Ratgeber vorgeschriebene
Luftdruck (bzw. Pflegemaßnahmen), nicht eingehalten wurde.
…der Reifen einer extremen, nicht vorschriftsmäßigen Beanspruchung
ausgesetzt wurde, wie z.B. die Überschreitung des für jeden einzelnen Reifen
ausgelegten Lasten-/Geschwindigkeitsindex.
…der Reifen durch falsche Radstellung oder andere Störungen im Radlauf
schadhaft oder in seiner Leistung gehemmt wurde.
…der Reifen auf einer ihm nicht zugeteilten, rostigen, nicht zertifizierten oder in
sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war.
…der Reifen durch externe Einflüsse oder mechanische Verletzungen beschädigt
wurde oder äußerer Erhitzung ausgesetzt war.
…oder bei der Ware natürlicher Verschleiß oder Schäden vorliegen, die auf nicht
sachgemäße Behandlung, nicht sachgemäßem Einbau oder einen Unfall
zurückzuführen sind.
Wir (5) haften nur für Schäden des Kunden, die durch uns, unsere Mitarbeiter,
gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden. Jene Einschränkung gilt nicht bei Schäden, die aus
der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens resultieren.
Die (6) Haftung ist nichtig für aufgekommene Schäden durch nicht erfolgte oder
verspätete Lieferungen, die Paketdienste in unserem Auftrag ausführen.
Außerdem haften wir nur für erkennbare Schäden, die aufgrund einer Verletzung
bedeutender Vertragspflichten hervorgerufen werden.
Die Haftung ist nichtig für Ihren entgangenen Erlös, bei Ihnen nicht eingetretene
Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
Für zufällig entstandene oder nicht unmittelbare Schäden und Folgeschäden, die
aus dem Nutzen oder der Unmöglichkeit, die Ihnen gelieferte Ware zu
gebrauchen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso haften wir auch nicht für
Schäden aus höherer Gewalt, das sind in erster Linie durch Naturereignisse,
kriegerische Einflüsse, Tarifauseinandersetzungen sowie ähnlicher
Vorkommnisse, erzeugte Betriebsstörungen Lücken unserer und
Informationsquellen.
Nach dem (7) derzeitigen Entwicklungsstand ist es unmöglich, Computerprogramme
(Hardware) sowie die Datenverarbeitungsanlagen (Software) völlig fehlerfrei zu
entwickeln und zu betreiben und jegliche Unsicherheitsfaktoren im Verbund mit
dem Medium Internet auszuschließen.
Für Schäden, die Benutzern oder Dritten aus der Verwendung als solcher
unseres Systems aufkommen, übernehmen wir keine verschuldensunabhängige
Haftung.
§ 5 Gefahrübergang - Versendung
(1) Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
Der (2) Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme
ist.
Gibt (3) der Unternehmer keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir
die Ware nach dem uns geeignet erscheinenden Versandweg.
§ 6 Vergütung
(1) Nach Auslieferung der Ware an den Unternehmer wird die Rechnung erstellt. Der
Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug fällig. Als
Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.
Beim (2) Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der
Transportkosten: 1 Stück = 4,95€ / 2 Stück = frachtfrei
Wir (3) sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir
jedoch in Einzelfällen Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und
Einziehungsspesen zu Lasten des Unternehmers.
Der (4) Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der
Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Tritt (5) Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, den Unternehmer von weiteren
Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und
ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. In
Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Unternehmer dringend auf die
Belieferung angewiesen was dieser Geltendmachung des ist, nach
Zurückbehaltungsrechts unverzüglich anzuzeigen und zu belegen hat, wird nach
bereits erteilter Bestätigung durch uns eine Belieferung nach Vorkasse erfolgen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der
Unternehmer sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung
vollständig und unwiderruflich beglichen hat.
Der (2) Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
Der (3) Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer diese
auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmer verpflichtet sich weiterhin bei
Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen
durch Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen
mündlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt)
hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw.
Standortwechsel hat uns der Unternehmer, soweit noch Eigentumsvorbehalt
besteht, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer hat jederzeit auf
Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.
Wir (5) sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3
und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
Die (6) Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im
Namen und im Auftrag für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs, des Be-
und Verarbeiters nach § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erfolgt eine
Verarbeitung mit Gegenständen, die uns nicht gehören, so erwerben wir an der
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 8 Datenschutzerklärung
(1) Wir erheben für die Durchführung der Bestellung von Ihnen notwendige
personenbezogene Daten und verarbeiten und nutzen diese. Wir sind berechtigt,
diese für sämtliche Zwecke im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes zu
verwenden, speziell sie auszuwerten, zu sortieren und abzugleichen. Wir können
zur Durchführung ebenfalls Dritte beauftragen. Sie stimmen der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung ausdrücklich zu.
§ 9 Urheberrechte
(1) Alle Rechte vorbehalten. Bilder, Sound, Text, Animationen, Grafiken und Videos
sowie deren Präsentation auf unseren Webseiten unterliegendem Schutz des
Urheberrechts und weiterer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Webseiten darf
nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verarbeitet, verändert oder Dritten
zugänglich gemacht werden. Einige unserer Webseiten beinhalten des Weiteren
Bilder, die dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Soweit nicht anders
gekennzeichnet, sind alle Markenzeichen auf unseren Webseiten markenrechtlich
geschützt. Durch unsere Webseiten wird keine Lizenz zur Nutzung des
gegenseitigen Eigentums von uns oder Dritten erteilt.
§ 10 Informationspflichten
(1) Der Unternehmer ist bei der Registrierung zu wahrheitsgemäßen Angaben
verpflichtet. Ändern sich die Daten des Käufers (Name, Anschrift,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse), ist dieser verpflichtet uns diese Änderungen
unter info@reifenhus-df.de mitzuteilen. Lässt der Unternehmer diese Mitteilung
aus oder versorgt uns von Anfang an mit fälschlichen Angaben, so können wir,
sofern ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der
Rücktritt wird schriftlich mitgeteilt. Eine gesendete E-Mail gilt auch als Wahrung
der Schriftform. Wir senden dem Unternehmer unmittelbar nach einer von ihm
ausgelösten Bestellung eine Bestellbestätigung an die von dem Unternehmer
angegebene E-Mail-Adresse. Der Unternehmer verpflichtet sich, uns unmittelbar
unter info@reifenhus-df.de zu benachrichtigen, sollte ihn unsere
Bestellbestätigung nicht innerhalb von vier Stunden nach auslösen seiner
Bestellung erreicht haben. Der Unternehmer muss gewährleisten, dass seine
angegebene E-Mail-Adresse, ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und
nicht aufgrund von Weiterleitung, Auflösung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos
der Empfang von E-Mails unmöglich ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz (Neumünster). Dasselbe
gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Sollten (3) einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer
einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
AGB-Version: Oktober | 2013
Reifenhus D&F GmbH • Rendsburger Str. 354 • 24537 Neumünster